Das THW anfordern

Wenn personelle bzw. sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden, kann das THW auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen oder des Landes heran gezogen werden.

Im Einsatzfalle alarmieren Sie uns bitte über die Leitstelle Süd unter der Rufnummer 112.
Sie erreichen uns auch unter den Rufnummern

  • 04102 / 80 366 0 (Telefon; zu Dienstzeiten)
  • 04102 / 80 366 18 (Telefax)

Gerne unterstützt Sie auch unser Fachberater vor Ort, um Ihnen gezielt die Einsatzmöglichkeiten von regionalen und überregionalen THW-Einheiten für Ihre Bedürfnisse anbieten zu können.

Formell ist der THW-Ortsbeauftragte der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen an das THW zu Einsätzen werden in der Regel an ihn gerichtet. Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art und Umfang des THW-Einsatzes und fordert gegebenenfalls überregionale Hilfe beim THW-Geschäftsführer an. Bei größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltung bzw. Sonderbehörden die Hilfe bei der Geschäftsstelle als Ansprechpartner auf regionaler Ebene einfordern.

Amtliche Warnungen