Bei welchen Herausforderungen kann das THW unterstützen?

Das THW setzt auf Anforderung einzelne Expertinnen und Experten, spezialisierte Fachgruppen, Trupps und andere Einheiten ein, die passgenaue Lösungen für Herausforderungen im In- und Ausland bieten. Ein typisches Arbeitsfeld des THW liegt vor, wenn umfangreiche technische Ausstattung benötigt wird oder absehbar ist, dass der Einsatz länger dauert. Die örtlich zuständige THW-Dienststelle berät gerne dazu, welche Einheiten und Einsatzmittel zur Bewältigung der jeweiligen Lage besonders geeignet sind. THW-Einsatzkräfte können beispielsweise Personen aus Trümmern retten, Bauwerke abstützen, eine notfallmäßige Strom- oder Trinkwasserversorgung aufbauen, Brandschutt wegräumen, Behelfsbrücken bauen, Ölverschmutzungen auf Gewässern eindämmen, Einsatzkräfte verpflegen oder Führungsstellen betreiben. Die Fachberaterinnen und Fachberater informieren zu allen Details vor dem Einsatz und fungieren während des Einsatzes als direkte Ansprechperson der Einsatzleitung.

Wer darf das THW anfordern?

Viele Behörden und Organisationen können die Unterstützung des THW unbürokratisch anfordern – erst dann kann das THW tätig werden. Zu möglichen Anforderern zählen unter anderem öffentliche Feuerwehren, kommunale Behörden sowie die Polizeien der Länder und des Bundes. In den Einsatz geht das THW beispielsweise auch auf Anforderung der Landesregierungen, des Zolls, der Bundeswehr und der Fachbehörden des Bundes. Zudem setzt die Bundesregierung das THW im Ausland ein. Unter bestimmten Bedingungen oder auf Basis von Vereinbarungen dürfen auch gewerbliche Unternehmen das THW anfordern.

Auf welchem Weg fordert man das THW an?

Viele Wege führen zum THW. Einsatzleitungen fordern das THW bei ihrer Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle an. Auch der direkte Kontakt über Ortsbeauftragte oder Fachberaterinnen und Fachberater ist möglich. Deshalb ist es sinnvoll, das örtliche THW aufzusuchen, um bereits vor einem möglichen Einsatzgeschehen alle zuständigen Personen zu kennen. Zusätzlich unterhält das THW Rufbereitschaften auf allen Verwaltungsebenen, insbesondere um überörtliche Hilfe zu koordinieren. Der typische THW-Anforderungsweg kann je nach Ort etwas unterschiedlich sein. Wenn personelle bzw. sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden, kann das THW auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen oder des Landes heran gezogen werden. Diesen Partnern steht für gewöhnlich auch die durchgängig besetzte Rufnummer unseres Einsatzhandys zur Verfügung.

Als Privatperson alarmieren sie im Einsatzfall bitte die Leitstelle Süd unter der Rufnummer 112.


Sie erreichen uns auch unter folgenden Rufnummern:

  • 04102 / 80 366 0 (Telefon; zu Dienstzeiten)

  • 04102 / 80 366 18 (Telefax)

Können auch Privatpersonen oder Firmen das THW anfordern?

Prinzipiell kann auch jede Privatperson oder Firma das THW anfordern. Dann ist allerdings vorher zu klären, ob die angeforderte Einheit nicht in diesem Zeitraum für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags anderweitig gebunden ist. Außerdem darf das THW als Behörde nicht in Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft treten, daher ist zwingend immer die Freigabe der IHK vom Anforderer vorzulegen bevor wir tätig werden können. Selbstverständlich haben Sie auch die Kosten für den Einsatz oder die Hilfeleistung zu tragen.

Wie lange dauert es, bis das THW am Einsatzort ist?

Die Einsatzkräfte kommen so schnell es geht. Wie lange es konkret dauert, hängt von vielen Faktoren ab: Wie weit müssen die alarmierten Kräfte bis zum Einsatzort fahren? Müssen die Einsatzkräfte das benötigte Material für einen speziellen Einsatz erst noch gezielt zusammenstellen? Wird eine bestimmte THW-Fachgruppe hinzugezogen, die eine längere Anreise hat? Um die Reaktionszeit zu verkürzen, dürfen THW-Ressourcen in Alarm- und Ausrückeordnungen von Leitstellen aufgenommen werden. Dies stellt kein Kostenrisiko für Gefahrenabwehrbehörden dar. Fachberaterinnen und Fachberater des THW schlagen der Einsatzleitung im konkreten Einzelfall zeitlich passende Lösungen vor.

Wie gliedert sich das THW in einen laufenden Einsatz ein?

Grundsätzlich unterstellt sich das THW dem Anforderer. In Absprache mit dem Anforderer kann es Einsatzabschnitte eigenständig leiten. Außerdem kann das THW eigene Führungsstrukturen aufbauen und im Auftrag anfordernder Stellen betreiben.

Wie sind THW-Einsätze versichert?

Alle Einsatzkräfte des THW sind gesetzlich unfallversichert. Beschädigt das THW fahrlässig Gebäude oder Gegenstände, so leistet der Bund Schadenersatz. Verursacht das THW im Auftrag eines Anforderers Schäden, um erforderliche Unterstützungsmaßnahmen zu erbringen, wären etwaige Forderungen gegenüber der für den Anforderer zuständigen Stelle geltend zu machen.

Wie lange kann das THW am Einsatzort bleiben?

Das THW bleibt so lange am Einsatzort wie nötig – wenn es drauf ankommt auch wochenlang. In solchen Fällen koordiniert sich das THW mit seinen Anforderern und organisiert notwendige Ablösungen eigenständig. Hier kommt auch das einzigartige Konzept vom THW zu tragen: Durch die bundesweit identische Ausbildung und Ausstattung, können bei Bedarf weitere Einsatzkräfte aus den bundesweit 669 Ortsverbänden unterstützen und/oder durchtauschen.

Welche Kosten fallen für einen Anforderer bei einem THW-Einsatz an?

Der regelmäßige Erstattungsverzicht (§ 6 THW-Gesetz) soll vermeiden, dass öffentliche Feuerwehren und Gefahrenabwehrbehörden THW-Einsätze bezahlen müssen. Auch wenn es keinen Rechtsanspruch gibt, erfüllen typische Unterstützungsleistungen für Gefahrenabwehrbehörden regelmäßig alle Bedingungen für einen Kostenverzicht des THW. Grundsätzlich kostenpflichtig sind Materialien, die das THW für den Einsatz kauft, einbaut, ausgibt oder verbraucht (zum Beispiel Bauholz oder ausgegebene Betriebsstoffe). Das Gleiche gilt für Beschaffungen oder Anmietungen durch das THW, die nötig sind, um das Einsatzziel zu erreichen. Je nach Gefahrenlage und konkreten Gegebenheiten gelten viele weitere Einzelbestimmungen zur Abrechnung von THW-Einsätzen. Unabhängig von dem genannten Regel-Erstattungsverzicht kann das THW auch dann von einer Kostenerhebung absehen, wenn es an einem Einsatz ein besonderes Ausbildungsinteresse hat. Auslagenbescheide an Anforderer verschickt das THW dagegen regelmäßig bei Hilfeleistungen, die gleichwertig auch ein Wirtschaftsbetrieb hätte durchführen können. Fragen zu diesem komplexen Thema beantworten Ortsbeauftragte, Fachberaterinnen und Fachberater sowie Ansprechpersonen auf allen Verwaltungsebenen des THW.

Das Thema „Kosten von THW-Einsätzen“ kann hier nur sehr überblicksartig dargestellt werden. Details finden sich im THW-Gesetz (§ 6) und in der THW-Abrechnungsverordnung. 

Rechtsverbindliche Informationen zu Kosten von THW-Einsätzen gibt es hier:

THWAbrV - Verordnung über die Abrechnung von Unterstützungsleistungen des Technischen Hilfswerks